Die Hexenprozesse in Bliesheim
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1629 übernahm das Bliesheimer Gericht der Unterherrschaft St. Mariengraden in Köln die zahlreichen Prozesse in Bliesheim. In Bliesheim war das nachbarschaftliche Verhältnis war so gestört, dass die Einwohner bereit waren, ihre Nachbarn der Hexerei zu verdächtigen. Dorfbewohner gaben bei der Suche nach Gründen für persönliches Unglück andere Dorfbewohner als Verursacher an und bezichtigten sie als Schuldige. Auch nachbarliche Streitigkeiten und Missgunst hatten zu Verdächtigungen und der Verbreitung von Gerüchten geführt. Der Kreis der Inhaftierten weitete sich schnell aus, weil die eingesperrten Personen unter Folter andere „besagten", die wieder ins Gefängnis geführt, dort gefoltert wurden und dabei wieder andere besagten. Diese Bereitschaft erleichterte Weihbischof Otto Gereon, gleichzeitig Dechant von St. Mariengraden, das „greuliche Laster der Hexerei" in der Unterherrschaft seines Stiftes beseitigen, wie es auch, so hob er hervor, dem Willen des Kurfürsten entsprach. Er vertrat die Auffassung, die, wie er betonte, auch das Domkapitel teilte, dass man gegen „besagte" Personen mit aller Härte und allen zulässigen Rechtsmitteln vorgehen müsse, damit dieses „greuliche Laster" gebührend bestraft werde und es an „kirchlicher Schuldigkeit nicht ermangele". Der Bliesheimer Amtmann Johann Adolf Wolff Metternich, der im Januar 1629 die Amtmannsstelle in Bliesheim erhalten hatte, war als Geheimer Rat des Kurfürsten Ferdinand tätig. Der Lechenicher Schultheiß hatte Metternich 1629 eine Liste der denunzierten Perso nen aus Bliesheim zugeschickt, die 1628 von vier in Lechenich hingerichteten Frauen aus Bliesheim „besagt" worden waren. Nachdem Johann Adolf Wolff Metternich dem Weihbischof diese Liste hatte zukommen lassen, begannen die „unparteiischen Rechtsgelehrten", die Schöffen des kurfürstlichen Hohen Weltlichen Gerichtes in Köln Dr. Blankenberg und Dr. Romeswinkel am 12. Juli 1629 mit ihren Untersuchungen, um die „heylsame justitia ins werck zu richten". Metternich vermied er es, die Einladungen des Weihbischofs und Dechanten von St. Mariengraden Otto Gereon zu den Verhören anzunehmen, vielleicht aus abergläubischer Scheu vor der Nähe des Bösen. Er ließ sich durch seinen Statthalter Georg Heimbach vertreten, dem er die Amtsgeschäfte in Bliesheim übertragen hatte. Heimbach berichtete dem Amtmann über die Verfolgungen, die Hinrichtungen und sein persönliches Bemühen. Nach seinen Angaben waren Schultheiß und Schöffen nur ungern beteiligt. Er konnte von ihnen keinen großen Einsatz und keine gründliche Erforschung erwarten. Der Bliesheimer Amtmann veranlasste, diese Berichte sowie alle Bliesheimer Gerichtsakten im seinem Archiv aufbewahren, wo sie heute noch erhalten sind. In den persönlichen Aufzeichnungen Metternichs finden sich nur sehr wenige Angaben über die Hexenprozesse. In den Schreibkalendern, die er wie ein Tagebuch geführt hat, sind die Berichte des Bliesheimer Amtsverwalters nicht erwähnt. Er notierte den Dank der Bliesheimer, die ihm eine Wagen Stroh „für das Fernhalten der Einquartierung" geschickt hatten, in seinem Schreibkalender, doch ohne den Grund zu nennen. Der Schultheiß hatte ihn wegen der Hexenprozesse und dem Aufenthalt der Kommissare im Fronhof gebeten, die Einquartierung einer halben Kompanie in Bliesheim zu verhindern, was Metternich gelungen war. Trin Strack, eine der „besagten" Inhaftierten, war es gelungen, aus dem Gefängnisturm im Fronhof fliehen. Sie versteckte sich einige Zeit in Lechenich, kehrte heimlich zurück, wurde wieder gefangen und ins Gefängnis eingeliefert. Flucht war ein wichtiger Grund für die Anwendung der Folter, unter der sie nach ihrer erneuten Inhaftierung andere besagte. Wenige Tage später wurde sie hingerichtet. Der Inhaftierte Dietrich Krutwich war nach der Folterung gestorben und hatte damit „seine Strafe ausgestanden". Peter Mohr, der wie seine Frau 1629 ins Gerede gekommen war, versuchte vor Gericht eine Klage wegen übler Nachrede vorzubringen. Sein Bericht gibt anschaulich die Querelen in Bliesheim wieder, die zu Gerüchten über einzelne Dorfbewohner geführt hatten, zu deren Inhaftierung, Verurteilung als Hexe oder Hexer und zur Hinrichtung führten. Nach seiner Darstellung hatten andere ihn und seine Frau aus Neid und Gehässigkeit ins Gerede gebracht. In Bliesheim kursierte ein Gerücht, er sei Schuld an einem Brand in Bliesheim und ein weiteres Gerücht, seine Frau sei von einigen inzwischen Hingerichteten „besagt" worden. Obwohl er sich selbst für unschuldigt hielt, beteiligte er sich doch am Gerede über andere, wenn er sich auch nur in vagen Andeutungen erging. Er berichtet von einem Vorfall aus dem Jahre 1627. Damals war Gret Blesen ins Gerede gekommen, weil eine Nachbarin, die bei ihr gegessen hatte, anschließend krank geworden war und behauptet hatte, Gret habe ihr das angetan. Als Mohrs Frau auf die Frage der Beschuldigten geantwortet hatte, dass im Dorf Gerüchte verbreitet würden, hatte Gret ihre Schuld bestritten, aggressiv reagiert und die schwangere Frau Mohr hart in die Seite gestoßen. Die Ursachen für ihre anschließenden Schmerzen waren nicht zu finden. Gret Blesen blieb zunächst unbehelligt, erst 1629 wurde sie hingerichtet. Von Gret hatte Frau Mohr erfahren, dass sie von der Inhaftierten Anna Damen „besagt" worden sei. Zu Anna Damen und Trin Strack hatte Peter Mohr kein gutes Verhältnis. Peter Mohr hatte vor Gericht bezeugt, dass bei einem Streit, der öffentlich ausgetragen worden war, die beiden Frauen Schimpfwörter benutzt hatten, die man als Flüche (Schadenszauber) bezeichnen konnte. Beide Frauen gaben ihm Schuld an ihren Unglück, weil er die „Schuldwörter" bezeugt hatte. Bei ihrer Inhaftierung hatte Anna Damen laut geäußert, dass Mohr sie ins Gefängnis gebracht habe. In einem Streit mit einer anderen Nachbarin, der inzwischen hingerichteten Gret Remboltz, ging es um den Diebstahl einer Halskette, die Gret Remboltz entwendet haben sollte, die jedoch den Diebstahl bestritten hatte. Ein weiterer Streitpunkt war die Unterbringung einer alten Frau, die im Haushalt der Familie Remboltz lebte, aber beabsichtigte zu Mohrs zu ziehen. Nach Mohrs Darstellung hatte Gret Remboltz aus Rache und aus Sorge, ihrer Familie könnte das Erbe der alten Frau verloren gehen, Nachteiliges über Familie Mohr verbreitet. In einem anderen Falle ging es um Zänkereien der Frauen in der Kirche, bei dem seine Frau von einigen Frauen geschlagen worden war, als sie in ihrer „ererbten Bank" Platz nehmen wollte und ihr andere Frauen den Platz streitig machten. Seine Frau habe den Frauen vorgeschlagen, wenn es ihnen in der Kirche zu eng sei, doch auf die Heide zu gehen, da sei Platz genug. Mohr wandte sich gegen den Vorwurf, mit seiner Frau nach Lechenich geflüchtet zu sein, als er der Gerichtsbote seine Frau holen wollte. Er hatte erst bei seiner Rückkehr erfahren, dass seiner Abwesenheit der Gerichtsbote mit einigen Nachbarn Haus und Scheune durchsucht hatten. Er bat den Amtmann und das Gericht, doch nachzuforschen, dann würde festgestellt werden, dass sie nicht berüchtigt seien. Seine Klage war nicht erfolgreich. Aus einer kurzen Notiz des Amtmanns Johann Adolf Wolff Metternich vom Oktober 1632 erfahren wir von seiner Hinrichtung und der eines anderen Mannes. Sie gehörten zu den letzten, die in Bliesheim hingerichtet worden sind. Von einigen Männern, die in Bliesheim als Hexer bezichtigt und inhaftiert waren, sind Unterlagen erhalten. Einer der Inhaftierten, Johann Spitzholz, bestritt nach seiner Einlieferung die gegen ihn vorgebrachten Beschuldigungen und rief den Pfarrer und die Schöffen als Zeugen an, dass er nirgendwo der Hexerei bezichtigt worden war. Er war von 12 Personen besagt worden. Zu den Personen, die ihn bei der Peinigung bezichtigt hatten, gehörte auch Trin Strack, die im Sommer 1629 hingerichtet worden war. Spitzholz, der versucht hatte, kleine Münzen der Stadt Köln zu fälschen, gab bei der peinlichen Befragung an, sich bei der Fälschung der Hexerei verpflichtet zu haben. Auf die Frage, woher er den in seiner Wohnung gefundenen Stempel der Stadt Köln habe und auch auf weitere Befragungen gab er keine Angaben. Er saß wie taub und sprachlos da. Selbst als der Scharfrichter befahl, die Beinschrauben anzuziehen und er vor Schmerz schrie, machte er keine Angaben. Er war auch wegen Giftmischerei angeklagt, doch auch zu der Anklage war nichts zu erfahren, was in der Angelegenheit weiter geführt hätte. Bei einer anderen Befragung weinte er und beklagte, ein Kruzifix in der Hand haltend, wie sehr er Jesus erzürnt habe, da er ihn verlassen habe. Wegen seines Schweigens gingen die Richter davon aus, dass er ein besonderes Bündnis mit dem Teufel geschlossen hätte. Ein weiterer Inhaftierter, Peter Peilgen, war im Oktober 1629 von Lechenich nach Bliesheim ausgeliefert worden. Er war insgesamt 15 mal von Personen, die wegen Zauberei hingerichtet worden waren, als Zauberer und Hexenspielmann besagt worden, der in Bliesheim an der Linde im Dorf auf einem Pferdkopf gespielt habe. Der Beschuldigte war trotz aller Besagungen zu keinem Geständnis zu bewegen, auch nicht nach der Folterung, der „peinlichen Inquisition". Bei der Nadelprobe hatte man Stigmata bei ihm gefunden. Dem Gericht fiel auf, dass die Folterung seinem Körper kaum geschadet hatte, so dass er, als er sich erholt hatte, aufstehen und umher gehen konnte. Das machte ihn nach Ansicht des Gerichtes höchst verdächtig, doch ein eigenes Schuldbekenntnis fehlte und war nicht zu erzwingen. Es gab damals zwei Lehrmeinungen. Nach Auffassung der einen Richtung genügten zahlreiche belastende Zeugenaussagen für eine Verurteilung. Die andere Richtung vertrat die Meinung, dass niemand ohne Bekenntnis verurteilt werden darf. Die Kommissare schlossen sich der letztgenannten Meinung an. Sie hielten es für besser, Unkraut mit dem Weizen wachsen zu lassen bis zum Jüngsten Gericht als einen ohne Schuldbekenntnis zum Tode zu verurteilen. Er gehört zu den seltenen Fällen, bei denen ein Inhaftierter, der Hexerei bezichtigter, nicht hingerichtet wurde. Peilgen wurde verurteilt, die Gerichtskosten sowie die Verpflegungskosten zu tragen und wurde für immer aus der Unterherrschaft Bliesheim verwiesen. Die Hofkammer riet den Kommissaren, denen das Verhalten der beiden Männer berichtet worden war, in solchen Fällen einen guten frommen Priester mit dem Exorzismus zu beauftragen. Ein Kinderhexenprozess in Bliesheim Der einzige bekannte Fall eines Kinderhexenprozesses im Amte Lechenich fand in Bliesheim statt. Die Verhörprotokolle des 12jährigen Jungen sind erhalten. Bei den Verhören waren Dr. Blankenberg und Dr. Romeswinkel, der Schultheiß, der Gerichtsschreiber und Georg Heimbach, der Statthalter des Amtmannes, anwesend. Der 12jährige Jakob erschien am 18. August 1629 vor Gericht und berichtete von einer Begegnung mit einer Teufelin am 15. August, dem Maria Himmelfahrtstag und den Nachstellungen, denen er sich ausgesetzt sah. Er kannte alle Kriterien, nach denen eine Hexe bzw. ein Hexer erkannt wurde: Teufelspakt, Abschwören Gottes, Buhlschaft mit dem Teufel bzw. der Teufelin, Hexenmerkmale, Teilnahme am Hexensabbat. Seine Darstellungen sind immer gemischt mit dem Bekenntnis, das nicht mehr tun zu wollen, sondern Jesus zu folgen. Er berichtete, dass ihm beim Kühehüten der böse Feind in Gestalt einer Teufelin erschienen sei. Die Frau, mit stumpfen Füßen, schwarz unter den Augen sei mit weißer Mütze, weißem Hemd, schwarzem Rock und blauer Schürze bekleidet gewesen. Sie habe ihm einen Goldgulden gezeigt und ihm angeboten, ihr Küchenjunge zu werden und das Feuer in der Hölle zu stochen. Er beschrieb sein Zurückweichen, ihre Annäherung, ihr sexuelles Verhalten. Sie habe sich entblößt, ihre Memmen gezeigt, auch ihren Leib und ihre „schwarzen Schemden", dann habe sie „Gestrich" mit ihm gehalten und seine „Schemden gemelket". Er berichtete von weiteren Begegnungen, von Ritten auf einem Hasen und auf einem Geißbock. Beim Verhör behauptete er, die Teufelin, die er „Bolin" nannte, sei anwesend und sehe ihn „scheel" an. Während seiner Vernehmung wurde der Junge mit Weihwasser besprengt, worauf die Examinatoren eine „erschrecklich" klingende Stimme hörten, die unverständliche Worte rief. Niemand im Hause hatte eine solche Stimme von sich gegeben, erfuhren die Examinatoren bei ihrer Nachfrage. Jakob berichtete von einem Ort, wo er auf einem Stuhl sitzend Gott habe absagen und dem Teufel zusagen müssen. Nun möchte er widerrufen und beichten, damit seine Seele in den Himmel komme. Er berichtete weiter vom Pakt mit dem Teufel durch Coitus mit der „Bolin", die ihm anschließend mit ihren Klauen an Stirn und Bein ein Zeichen eingeritzt habe. Danach sei das Bein taub gewesen und habe geschmerzt. Ferner von dem Schadenszauber, den er ausführen sollte, indem er das Kraut, das die „Bolin" ihm bringen werde, aufs Haupt lege und dann in Teufels Namen abschüttele, damit die Kühe im Dorfe sterben. Beim folgenden Verhör berichtete der Junge von weiteren Begegnungen mit der schwarzen Frau, die ihm aufgetragen hatte, sie „Bolin" zu nennen. Einmal sei sie gekommen, als er im Hause seiner Mutter geschlafen habe, die übrigen Male sei sie ihm im Busch begegnet. Einmal habe sie ihn auf einem Geißbock reitend mit nach Erp zum Hexentanzplatz genommen. Mehr dürfe er nicht sagen, da die „Bolin" im Raume anwesend sei und ihn „scheel" ansehe. Nach einiger Zeit berichtete der Junge vom Hexensabbat auf dem Platz in Erp, auf dem viele Hexen versammelt waren, darunter auch Frauen aus Bliesheim, die er mit Namen nannte. Der Hexenspielmann Johann kam aus Erp und spielte auf einem Pferdskopf. Jakob musste den Tisch decken mit Butter, Käse, Rindfleisch und Speck, jedoch kein Salz. Nach seinen Angaben war das Essen bitter. Alle Teilnehmer hätten Freude am Tanz „Achterars wider Achterars" (Hintern an Hintern) gehabt. Auf dem Tanz habe er geloben müssen, nicht mehr Gott zu dienen, sonst werde die „Bolin" ihm den Hals brechen. Anschließend habe er mit der linken Hand Samen auf die Erper Felder werfen müssen, die Schaden anrichten sollten. Das habe er tun müssen, weil die „Bolin" gedroht hatte, ihn sonst mit „ Eisen und Dornen" zu streicheln. Nach Auskunft der Pflegeeltern betete der Junge nur ungern. Der Pflegevater Godart Tolmann berichte, sie hätten gehört, dass beim Kühehüten ein Hase zu dem Jungen gelaufen wäre. Die Nachbarsjungen hätten vergebens versucht, den Hasen zu erschrecken und den Hund auf den Hasen zu hetzen. Schließlich sei der Hase wieder verschwunden. Das Kapitel von St. Mariengraden beschloss, die Strafe für den verhexten Jungen wegen seines geringen Alters auszusetzen. Er sollte an einem geistlichen Ort untergebracht werden und dort eine gute christliche Unterweisung erhalten. Wenn sich herausstellen sollte, dass bei ihm keine Hoffnung auf Besserung vorhanden sei, solle „geschehen was rechtens ist". Das Ende der Hexenprzesse in Bliesheim 1632 fanden die letzten bekannten Hexenprozesse in Bliesheim statt. Etwa 40 Prozesse haben stattgefunden, doch sind das nur ungefähre Angaben. Als Hexen und Zauberer wurden wie auch in Lechenich Männer und Frauen, Arme und Wohlhabende verfolgt und hingerichtet. Der Anteil der Männer lag in Bliesheim bei etwa 20%. Nach einem Verzeichnis der entstandenen Unkosten aus dem Jahre 1632 erhielt der Scharfrichter, der 47 Tage in Bliesheim war, für jede hingerichtete Person 5 Taler, für Kost und Wartegeld 3 ½ Gulden täglich, der Gerichtsschreiber, der 34 Tage benötigt wurde, erhielt täglich einen Gulden, die fünf Schöffen, die ebenfalls 34 Tage anwesend waren, jeder täglich ½ Gulden, der Statthalter Georg Heimbach 82 Gulden, der Gerichtsbote insgesamt 50 Gulden, die Wächter, die 58 Tage die Inhaftierten bewacht hatten, für Kost täglich einen Gulden. An weiteren Unkosten sind angegeben 36 Gulden für Mahlzeiten der Gefangenen und 56 Gulden für Wein, den die Gefangenen, der Scharfrichter, der Bote und das Gericht nach vollzogener Exekution erhalten hatten. Ein Malter Roggen hatten die Franziskanerpatres für die Begleitung zur Hinrichtungstätte erhalten, für Holz zur Hinrichtung zweier Frauen wurden 10 Gulden ausgegeben, Eisen für die Gefangenen und das Halsband am Folterstuhl kosteten insgesamt 6 ½ Gulden. Es wurden mehrere Gerichtsgutachten eingeholt, die sich auf 40 Gulden beliefen. Die Unkosten von 1021 Gulden sollten von den Angeklagten beglichen werden. Mehrere Familien baten aus sehr unterschiedlichen Gründen um Nachlass der Kosten. Der Zöllner, dessen Frau man keine Schuld hatte nachweisen können und die daher freigelassen worden war, bat den Amtmann um Erlass der Gerichtkosten oder um Stundung bis zum Beweis der Schuld seiner Frau. Sie sei derart gefoltert worden, dass sie zeitlebens ein Krüppel bleibe. Ein anderer hatte kein Geld, um die Kosten zu zahlen, die durch die Verurteilung und Hinrichtung seiner Frau entstanden waren. Er hatte kein Erbe und bat um Erlass der Zahlung, da seine Frau ihm außer zwei kleinen Kindern nur Schimpf und Schande hinterlassen habe. Nach den heute bekannten Quellen und Gerichtsprotokollen ist kein Ort im Bereich der heutigen Stadt Erftstadt so häufig mit Hexenprozessen belastet wie Bliesheim. Ein möglicher Grund, warum in Bliesheim Hexenprozesse in großem Ausmaße stattfanden, könnte der sein, dass Otto Gereons Doppelfunktion als Weihbischof und Dechant von St. Mariengraden in Köln es ihm in Bliesheim erleichterte, seine Unterherrschaft von dem „Hexenwesen" zu säubern. Auf die Fragen, wer vor Ort seine Helfer waren, welche Rolle der vom Stift St. Mariengraden eingesetzte Pfarrer und der vom Amtmann eingesetzte Amtsverwalter gespielt haben, findet man keine Antwort.
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Quellen: HSTAD Kurköln IV 3486, 3487, 3488 (Lechenicher
Kellnereirechnungen). Literatur: 1. gedruckt: Th. Becker, Hexenverfolgung im Erzstift Köln in: Hexenverfolgung im Rheinland. Ergebnisse neuerer Lokal- und Regionalstudien. (Bensberger Protokolle 85). Bensberg 1996. Ders. Hexenverfolgung in Kurköln, Kritische Anmerkungen zu Gerhard Schormanns „Krieg gegen die Hexen" in: Annalen des Historischen Vereins für den Niederrhein. Rheinland Ver-lag. 1992. Ders. Hexenwahn. Der Abschiedsbrief der Katharina Henot in: Quellen zur Geschichte der Stadt Köln Bd. 2. Hg. J. Deeters und J. Helmrath.1996. Ders. Hermann Löher, Leben und Werk. Begleitheft zum Faksimilenachdruck von Hermann Löher, Die hochnötige unterthänige wemütige Klage der Frommen Unschulttigen. Amster-dam 1676. Faksimileausgabe Bad Münstereifel 1998. A. Burkhardt: A false living saint in Cologne in the 1620s. The case of Sophia Agnes von Langenberg, in: Marijke Gijswijt-Hofstra u.a. (Hg.): Illness and Healing Alternatives in West-ern Europe, London 1997, S. 80-97. G. Schormann, Der Krieg gegen die Hexen. Göttingen 1991. P. Simons, Bliesheim. Geschichte der kölnischen Stiftsherrschaft Mariengraden. 1936. K. Stommel, Johann Adolf Wolff genannt Metternich zur Gracht. Rheinland Verlag 1986. K. u. H. Stommel, Quellen zur Geschichte der Stadt Erftstadt Bd. IV und Bd. V Nachtrag. Erftstadt 1996 und 1998. Dort sind die genannten Quellen zur Hexenverfolgung bearbeitet und veröffentlicht worden. H. Stommel, Hexenverfolgung im ehemaligen kurkölnische Amt Lechenich. Jahrbuch der Stadt Erftstadt. 2002. 2. Internet: hexenforschung. historicum.net.de D. Nix in: zpr.uni-koeln.de~nix/hexen Rheinbach.de/Stadtarchiv Hanna Stommel (2005)
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